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Realschule Rottweil
Heerstr. 116
78628 Rottweil
Tel 0741 174 57 44 - 0
Fax 0741 174 57 44 - 29
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Die Klassenpflegschaft (früher Elternabend) ist das Gremium für Eltern, ihr Mitspracherecht an der Schule wahrzunehmen. Mitglieder sind alle Erziehungsberechtigten der Schüler/innen in einer Klasse und alle Lehrer/innen, die in einer Klasse unterrichten. Hier können sich Eltern und Lehrer/innen austauschen, beraten und Erfahrungen austauschen.
Durch Beschlüsse können verschieden Themen, z. B. Einrichtung einer Klassenkasse, in der Klasse geregelt werden.
Die Elternvertreter/innen, in Absprache mit dem/der Klassenlehrer/in laden zu den Klassenpflegschaftsabenden ein. Zu Beginn eines Schuljahres die Elternvertreter/innen, die ihr Amt im letzten Schuljahr innehatten.
Am Anfang des Schuljahres wählen die anwesenden Erziehungsberechtigten der Klassenpflegschaft ihre Elternvertretung. Die erste Elternvertreterin, der erste Elternvertreter ist die/der Vorsitzende, Stellvertreter/in der/die Klassenlehrer/in. Der/die zweite Elternvertreter/in hat vom Gesetz her seine/ihre Aufgabe im Elternbeirat.
Aufgaben der Elternvertretung:
Mitglieder sind alle gewählten Elternvertreter (also erste und zweite) der Klassen an der Schule.
Der Elternbeirat hat mindestens einmal pro Schulhalbjahr eine Sitzung. Hier bekommen die Elternvertreter Informationen der Schule, können Wünsche und Anregungen äußern und beraten (z. B. Schulfest, themenorientierte Elternabende, ...) und der Schule unterbreiten, eine Aussprache mit der Schulleitung haben.
Außerdem werden Beschlüsse gefasst, wie in der Öffentlichkeit für die Belange der Schule einzutreten ist. Der Elternbeirat gibt sich eine Geschäftsordnung in der die Sitzungsordnung und die Elternkasse geregelt sind.
Der Elternbeirat wählt aus seiner Mitte die Vorsitzenden mit Stellvertretung, die drei Elternvertreter mit Stellvertretung in der Schulkonferenz, den/die Schriftführer/in, sowie die Vertretung im Förderverein der Realschule. Zu Begin eines Schuljahres, relativ zeitnah nach den Klassenpflegschaften, finden die Wahlen statt.
Aufgaben der Vorsitzenden des Elternbeirates:
Link zur "Elternstiftung Baden-Württemberg"
Zur Liste der
gewählten Klassenelternvertreter/innen
im aktuellen Schuljahr
Gemäß §47 (9) des Schulgesetzes sind (neben den jeweils drei Vertretern der Lehrer- bzw. Schülerschaft) drei gewählte Elternvertreter für die Schulkonferenz zu wählen. Für jedes gewählte Mitglied wird ein Ersatzmitglied gewählt.
Für das laufende Schuljahr sind die gewählten Vertreter:
Hr. Scheller | Fr. Deifel |
Fr. Belser | Hr. Mink |
Fr. Regitz | Fr. Rosenberger |
Der Elternbeiratsvorsitzende gehört automatisch diesem Gremium als stellvertretender Vorsitzender an.
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