Abschlussprüfung(en)
Stand: September 2026
An der Realschulabschlussprüfung nehmen die Schüler_innen teil, die in Klassenstufe 9 auf dem M-Niveau eingestuft waren und daraufhin in die Klassenstufe 10 versetzt wurden.
Schüler_innen, die die Hauptschulabschlussprüfung am Ende der Klassenstufe 9 abgelegt haben, können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls in die Klassenstufe 10 aufgenommen werden.
Es wird in den Kernfächern Deutsch, Mathematik, in der Pflichtfremdsprache (Englisch) sowie dem Wahlpflichtfach eine zentrale schriftliche Arbeit geschrieben. Auch kann man auf Wunsch in den Fächern Deutsch und Mathematik eine mündliche Prüfung ablegen. In der Pflichtfremdsprache gibt es eine Kommunikationsprüfung.
Im Wahlpflichtbereich (AES, Te, F) gibt es eine "Praktische Prüfung"; in AES und Te haben die Schüler_innen praktische Leistungen zu erbringen, während in der Wahlpflichtfremdsprache eine Kommunikationsprüfung abgelegt wird.
Rechtzeitig vor Prüfungsbeginn werden die Eltern zu einer Informationsveranstaltung ("Startschuss Prüfung") eingeladen: Damit Eltern und Erziehungsberechtigte ihr Kind auf dem Weg zur Realschulabschlussprüfung unterstützend begleiten können, möchte die Realschule Rottweil an diesem Abend über die neue Form der Prüfung sowie die daraus entstehenden Anforderungen ausführlich informieren.
Deutsch
Die Prüfungsaufgaben beziehen sich auf die Bildungsstandards der Klassen 7 bis 10 sowie das erforderliche Grundlagenwissen. Der Unterricht muss gewährleisten, dass die im Bildungsplan ausgewiesenen Inhalte und Kompetenzen so behandelt werden, dass in der Realschulabschlussprüfung alle Aufgaben von jeder Schülerin bzw. jedem Schüler bearbeitet werden können. Es ist nicht statthaft, dass die Fachlehrkraft Inhalte weglässt.
Die schriftliche Prüfung im Fach Deutsch besteht aus einem Pflichtteil A und einem Wahlteil B, die Bearbeitungszeit beträgt 240 Minuten.
Teil A bezieht sich auf Sach- bzw. Gebrauchstexte.
- Textverständnis, Orthographie und Zeichensetzung
- Materialgestütztes Argumentieren
Erlaubt ist die Benutzung der an der Schule eingeführten Ausgabe der Ganzschrift. Die Schüler_innen dürfen ihre eigenen Exemplare mit eingetragenen Randnotizen verwenden. Es dürfen keine Haftnotizzettel und/oder andere Hilfsmittel (z. B. Büroklammern, Klebestreifen) benutzt werden. Die Ganzschrift muss rechtzeitig vor der Prüfung eingesammelt und geprüft werden.
Teil B: bezieht sich auf Literarische Texte.
- Lyrik oder Prosa: Aufgaben zum Textverständnis sowie zum literarischen Verstehen und Aufgaben zum Sprachgebrauch. Die Auswahl zwischen Lyrik und Prosa kann auch innerhalb eines Prüfungsdurchgans (Haupttermin, Nachtermin) wechseln.
- Ganzschrift: produktive Schreibaufgabe
Die Aufgabe zur Ganzschrift besteht aus einer produktiven Schreibaufgabe mit einer Wahlmöglichkeit für die Schülerinnen und Schüler. Die Schulen entscheiden jeweils selbst, welche Ganzschrift im Unterricht behandelt wird und Grundlage für die Prüfung ist. Die Entscheidung wird von der Schulleitung in Absprache mit den in Klasse 10 unterrichtenden Fachlehrkräften getroffen.
In der Abschlussprüfung ist von den Schulen der Originaltext (gegebenenfalls in einer Ausgabe mit Worterklärungen, allerdings ohne Erläuterungen bzw. didaktische Ergänzungen) zu verwenden. Erlaubt ist die Benutzung der an der Schule eingeführten Ausgabe der Ganzschrift. Die Schülerinnen und Schüler dürfen ihre eigenen Exemplare mit eingetragenen Randnotizen verwenden. Es dürfen keine Haftnotizzettel und/oder andere Hilfsmittel (z. B. Büroklammern, Klebestreifen) benutzt werden.
In der Prüfung ist ein Rechtschreibwörterbuch und ein einsprachiges deutsches Bedeutungswörterbuch als Hilfsmittel zugelassen.
Mathematik
Die Prüfungsaufgaben beziehen sich auf die Bildungsstandards der Klassen 7 bis 10 sowie das erforderliche Grundlagenwissen.
Zeichengeräte wie Geodreieck, Parabelschablone oder Zirkel dürfen in allen Prüfungsteilen verwendet werden.
Die schriftliche Prüfung im Fach Mathematik besteht aus zwei Pflichtteilen A1 und A2 und einem Wahlteil B. Die Arbeitszeit beträgt insgesamt 210 Minuten.
Zunächst ist Teil A1 zu bearbeiten. Diese Aufgaben sind ohne Hilfsmittel (wissenschaftlicher Taschenrechner und Formelsammlung) zu lösen. Zeichengeräte wie Geodreieck, Parabelschablone und Zirkel dürfen in allen Prüfungsteilen verwendet werden.
Nach 45 Minuten sind die Aufgaben des Teils A1 abzugeben. Im Anschluss erfolgt eine 20-minütige Pause. Nach der Pause werden die Aufgaben der Teile A2 und B bearbeitet. Für diese Aufgaben dürfen zusätzlich der wissenschaftliche Taschenrechner und die Formelsammlung verwendet werden.
Im Wahlteil B werden drei Aufgaben zur Verfügung gestellt. Von den Schülerinnen und Schülern sind zwei der drei Aufgaben zu bearbeiten.
In der Prüfung ist ein Rechtschreibwörterbuch und ein einsprachiges deutsches Bedeutungswörterbuch als Hilfsmittel zugelassen.
Englisch
Die Prüfungsaufgaben beziehen sich auf die Bildungsstandards der Klassen 7 bis 10 sowie das erforderliche Grundlagenwissen.
Die schriftliche Prüfung in der Pflichtfremdsprache besteht aus fünf Teilen:
- Teil A: Hörverstehen
- Teil B: textorientierte Aufgaben
- Teil C: kontextbezogene Aufgaben zu Wortschatz und grammatischen Strukturen
- Teil D: themengebundene Sprachproduktion
- Teil E: Anwendung erworbener Arbeitstechniken und methodischer Fertigkeiten.
Die reine Bearbeitungszeit beträgt 150 Minuten. Zusätzlich ist eine 20-minütige Pause zwischen den Teilen A und B bis E vorzusehen. Die Bearbeitung der Teile A, B und C erfolgt ausschließlich auf den Prüfungsbögen.
Im Teil D1 und D2 (themengebundene Sprachproduktion) soll die Schülerin bzw. der Schüler nachweisen, dass sie bzw. er in der Lage ist, ein Thema in einem vorgegebenen Textumfang darzustellen. Im Teil D2 werden drei Aufgaben zur Verfügung gestellt, von denen die Fachlehrkraft zwei auswählt und den Schüler_innen vorlegt. Von den Schüler_innen ist eine der beiden ausgewählten Aufgaben zu bearbeiten.
In den Teilen D1 und D2 (themengebundene Sprachproduktion) sollen die Schülerinnen bzw. Schüler nachweisen, dass sie in der Lage sind, ein Thema in einem vorgegebenen Textumfang darzustellen. In Teil D1 kann eine von drei Aussagen gewählt werden. In Teil D2 werden zwei Aufgaben zur Verfügung gestellt. Von den Schülerinnen und Schülern ist eine der beiden Aufgaben zu bearbeiten.
In Teil D1 wird ein Textumfang von ca. 100 Wörtern erwartet. Bei einer Abweichung (weniger als 90 bzw. mehr als 120 Wörter) ist ein Punktabzug entsprechend der Vorgaben vorzunehmen.
In Teil D2 wird ein Textumfang von ca. 160 Wörtern erwartet. Bei einer Abweichung (weniger als 140 bzw. mehr als 200 Wörter) ist ein Punktabzug entsprechend der Vorgaben vorzunehmen.
Die Schülerinnen und Schüler sind rechtzeitig vor der Prüfung über die noch zulässige Abweichung vom jeweiligen Textumfang zu informieren und darüber zu unterrichten, dass bei Abweichungen ein gestaffelter Punktabzug vorgenommen wird.
In der Prüfung ist ein Rechtschreibwörterbuch und ein einsprachiges deutsches Bedeutungswörterbuch als Hilfsmittel zugelassen.
Wahlpflichtbereich
Die Prüfungsaufgaben der Wahlpflichtfächer Wahlpflichtfremdsprache, Technik und Alltagskultur, Ernährung, Soziales (AES) beziehen sich auf die Bildungsstandards der Klassen 7 bis 10 sowie das erforderliche Grundlagenwissen. Die reine Bearbeitungszeit beträgt in allen drei Wahlpflichtfächern 90 Minuten.
Wahlpflichtsprache (Französisch)
Die schriftliche Prüfung in der Wahlpflichtfremdsprache besteht aus fünf Teilen:
- Teil A: Hörverstehen
- Teil B: textorientierte Aufgaben
- Teil C: Aufgaben zu Wortschatz und grammatischen Strukturen
- Teil D: themengebundene Sprachproduktion
- Teil E: Anwendung erworbener Arbeitstechniken und methodischer Fertigkeiten
Die reine Bearbeitungszeit beträgt 90 Minuten. Zusätzlich ist eine 20-minütige Pause zwischen den Teilen A und B bis E vorzusehen. Die Bearbeitung der Teile A, B und C erfolgt ausschließlich auf Prüfungsbögen.
In Teil D (themengebundene Sprachproduktion) sollen die Schülerinnen bzw. Schüler nachweisen, dass sie in der Lage sind, ein Thema in einem vorgegebenen Textumfang darzustellen. Es werden zwei Aufgaben zur Verfügung gestellt. Von den Schülerinnen und Schülern ist eine der beiden Aufgaben zu bearbeiten.
In Teil D wird ein Textumfang von ca. 70 Wörtern erwartet. Bei einer Abweichung (weniger als 60 bzw. mehr als 80 Wörter) ist ein Punktabzug entsprechend der Vorgaben vorzunehmen.
Die Schülerinnen und Schüler sind rechtzeitig vor der Prüfung über die noch zulässige Abweichung vom jeweiligen Textumfang zu informieren und darüber zu unterrichten, dass bei Abweichungen ein gestaffelter Punktabzug vorgenommen wird.
Technik
Die schriftliche Prüfung besteht aus einem Pflichtteil A und einem Wahlteil B. Die Bearbeitungszeit beträgt 90 Minuten. Als Hilfsmittel sind Zeichengeräte und ein wissenschaftlicher Taschenrechner erlaubt.
Der Pflichtteil gliedert sich in die Teile A1 „Werkstoffe und Produkte“ und „Produktionstechnik“ sowie A2 „Mensch und Technik“. Im Pflichtteil A2 werden drei Teilbereiche zur Verfügung gestellt.
In jedem Prüfungsjahrgang werden "Schwerpunktbereiche" vorgegeben, die den Schüler_innen rechtzeitig bekannt gegeben werden (bzw. auf der Homepage des Kultusministeriums zu finden sind).
Im Wahlteil B werden Aufgaben zu zwei der drei Bereiche gestellt. Aus diesen zwei Be-reichen wählen die Schülerinnen und Schüler einen Bereich aus.
Die "Schwerpunktbereiche" werden jährlich vom Kultusministerium vorgegeben und den Schüler_innen rechtzeitig bekannt gegeben (bzw. können auf der Homepage des Kultusministeriums nachgelesen werden).
Alltagskultur, Ernährung, Soziales (AES)
Die schriftliche Prüfung besteht aus einem Pflichtteil A und einem Wahlteil B. Die Bearbeitungszeit beträgt 90 Minuten.
Der Pflichtteil A bezieht sich überwiegend auf die Bildungsstandards der Klasse 10.
Es werden vier Aufgaben zur Verfügung gestellt. Von den Schülerinnen und Schülern sind alle vier Aufgaben zu bearbeiten.
Die "Schwerpunktbereiche" werden jährlich vom Kultusministerium vorgegeben und den Schüler_innen rechtzeitig bekannt gegeben (bzw. können auf der Homepage des Kultusministeriums nachgelesen werden).
In der Prüfung ist ein Rechtschreibwörterbuch und ein einsprachiges deutsches Bedeutungswörterbuch als Hilfsmittel zugelassen.
Die Kommunikationsprüfung in der Pflichtfremdsprache und der Wahlpflichtfremdsprache wird jeweils von der Fachlehrkraft der Klasse und einer weiteren von der Schulleitung bestimmten Fachlehrkraft (Fachausschuss) abgenommen.
Die Prüfungsaufgaben in beiden Kommunikationsprüfungen beziehen sich auf die Bildungsstandards der Klassen 7 bis 10 sowie das erforderliche Grundlagenwissen. Die eingesetzten Materialien ermöglichen den Sprachgebrauch auf dem vom Bildungsplan angestrebten Sprachniveau.
Die vorgegebenen Prüfungsteile sind in der in den zentralen Maßstäben aufgeführten festgelegten Reihenfolge ohne Pausen zu absolvieren. Für die einzelnen Prüfungsteile ist keine Vorbereitungszeit vorgesehen. Die Schülerinnen und Schüler werden einzeln oder zu zweit geprüft. Eine Vorabkorrektur der Unterlagen für die Präsentation durch die Lehrkräfte der Schule ist nicht zulässig.
Die Kommunikationsprüfung in der Pflichtfremdsprache umfasst verpflichtend folgende Teile:
a. Monologisches Sprechen (Präsentation des Schwerpunktthemas)
b. Dialogisches Sprechen (kommunikativ-situative Aufgabenformen)
c. Sprachmittlung (Pflichtfremdsprache)
Die Kommunikationsprüfung in der Pflichtfremdsprache (unabhängig davon, ob Einzel- oder Tandemprüfung) dauert etwa 15 Minuten je Schülerin bzw. Schüler, wobei die drei Prüfungsteile ungefähr den gleichen zeitlichen Umfang haben sollen.
Die Aufgaben zur Sprachmittlung liegen den Schülerinnen und Schülern nicht schriftlich vor. Auf Nachfrage des Prüflings können einzelne Redebeiträge, die es in die jeweils andere Sprache zu übertragen gilt, wiederholt werden.
Die Kommunikationsprüfung in der Wahlpflichtfremdsprache umfasst verpflichtend folgende Teile:
a. Monologisches Sprechen (Präsentation des Schwerpunktthemas)
b. Dialogisches Sprechen (kommunikativ-situative Aufgabenformen)
In der Wahlpflichtfremdsprache dauert die Kommunikationsprüfung (unabhängig davon, ob Einzel- oder Tandemprüfung) etwa 10 Minuten je Schülerin bzw. Schüler, wobei die zwei Prüfungsteile ungefähr den gleichen zeitlichen Umfang haben sollen.
Für beide Kommunikationsprüfungen gilt:
Direkt im Anschluss an die Prüfung setzen die beiden beteiligten Fachlehrkräfte die Note fest und teilen diese der Schülerin bzw. dem Schüler auf Wunsch unmittelbar mit. Die zentralen Maßstäbe für die Kommunikationsprüfung sind jeweils genau zu beachten.
Technik Alltagskultur, Ernährung, Soziales (AES)
(Französisch: Siehe "Kommunikationsprüfung")
Technik
Die praktische Prüfung im Wahlpflichtfach Technik besteht aus einem praktischen Teil und einem Prüfungsgespräch.
Der praktische Teil wird im Unterricht durchgeführt und umfasst sechs bis neun Unterrichtsstunden. Das Prüfungsgespräch wird von der Fachlehrkraft der Klasse und einer weiteren von der Schulleitung bestimmten Fachlehrkraft (Fachausschuss) abgenommen. Eine Präsentation mit Hilfe eines Leitmediums (PowerPoint, Plakat, o.Ä.) ist nicht vorgesehen.
Das Prüfungsgespräch dauert je Prüfling etwa 15 Minuten und bezieht sich im Wesentlichen auf den praktischen Teil; die Schülerinnen und Schüler werden im Prüfungsgespräch einzeln oder zu zweit geprüft. Die von den Prüflingen während des praktischen Teils erstellten Arbeitsergebnisse können den Prüflingen bis zu 20 Minuten vor dem Prüfungsgespräch zur Verfügung gestellt werden.
Die Durchführung des praktischen Teils und die Bewertung der Werkstücke obliegen der Fachlehrkraft. Jede Schülerin bzw. jeder Schüler erstellt gemäß der Aufgabenstellung ein eigenes Werkstück. Die Prüfung findet im Fachraum (Technikraum mit Computerausstattung bzw. Technikraum und PC-Raum) statt. Die Schülerinnen und Schüler dürfen alle für sie zugelassenen Werkzeuge und Maschinen verwenden. Den Schülerinnen und Schülern können Hilfsmittel wie z. B. eine Übersicht der relevanten Schaltzeichen und Anschlussschemata zur Verfügung gestellt werden. Diese dürfen keine fertigen Lösungen beinhalten. Die Aufgabenstellung muss eine Transferleistung der Schülerinnen und Schüler erfordern.
Weitere Hilfen zu Teillösungen der gestellten Aufgaben werden protokolliert und in der Bewertung entsprechend berücksichtigt.
Der praktische Teil ist in drei Phasen gegliedert:
- Planung mit Programmcode
- Fertigung
- Inbetriebnahme und Optimierung
Die Ergebnisse werden am Ende jeder Phase von der Fachlehrkraft dokumentiert.
Für die Bewertung der Schülerleistung ist der Kriterienkatalog zu verwenden, welcher den Prüflingen vor dem praktischen Teil der Prüfung bekannt zu geben ist. In der Niederschrift werden die Ergebnisse des praktischen Teils und des Prüfungsgesprächs dokumentiert.
Direkt im Anschluss an das Prüfungsgespräch setzen die beiden beteiligten Fachlehrkräfte die Note fest und teilen diese der Schülerin bzw. dem Schüler auf Wunsch unmittelbar mit.
Alltagskultur, Ernährung, Soziales (AES)
Die praktische Prüfung im Wahlpflichtfach Alltagskultur, Ernährung, Soziales (AES) besteht aus einem praktischen Teil und einem Prüfungsgespräch.
Der praktische Teil wird im Unterricht durchgeführt und umfasst sechs bis neun Unterrichtsstunden. Das Prüfungsgespräch wird von der Fachlehrkraft der Klasse und einer weiteren von der Schulleitung bestimmten Fachlehrkraft (Fachausschuss) abgenommen. Eine Präsentation mit Hilfe eines Leitmediums (PowerPoint, Plakat, o.Ä.) ist nicht vorgesehen.
Das Prüfungsgespräch dauert je Prüfling etwa 15 Minuten und bezieht sich im Wesentlichen auf den praktischen Teil; die Schülerinnen und Schüler werden im Prüfungsgespräch einzeln oder zu zweit geprüft.
Die von den Prüflingen während des praktischen Teils erstellten Arbeitsergebnisse können den Prüflingen bis zu 20 Minuten vor dem Prüfungsgespräch zur Verfügung gestellt werden.
Die Durchführung des praktischen Teils und die Bewertung der Ergebnisse obliegen der Fachlehrkraft. Jede Schülerin bzw. jeder Schüler muss gemäß der Aufgabenstellung eine eigenständige Leistung erbringen.
Für die Durchführung des praktischen Teils müssen die der Aufgabe entsprechenden Fachräume (Lernküche, Textilwerkstatt) sowie Endgeräte mit Internetzugang für Recherchen zur Verfügung stehen.
Die Schülerinnen und Schüler dürfen alle in den Fachräumen vorhandenen Arbeitsgeräte verwenden. Für die Dokumentation des praktischen Teils wird den Schülerinnen und Schülern das Arbeitsjournal zur Verfügung gestellt.
Die Fachlehrkraft stellt den Schülerinnen und Schülern das erforderliche Material entsprechend der Aufgabenstellung zur Verfügung.
Die von den Schülerinnen und Schülern während des praktischen Teils erstellten Dokumente verbleiben in der Schule.
Kriterien für die Aufgabenstellung
Die Prüfungsaufgaben müssen sich auf die Bildungsstandards der Klassen 7 bis 10 beziehen. Dabei sind mindestens zwei inhaltsbezogene Kompetenzfelder (Klasse 7 bis 9: Ernährung, Gesundheit, Konsum, Lebensbewältigung und Lebensgestaltung; Klasse 10: Ernährung und Gesundheit, Lebensgestaltung und Konsum) des Bildungsplans miteinander zu verknüpfen.
Für die Bewertung der Schülerleistung ist der beigefügte Kriterienkatalog zu verwenden, welcher den Prüflingen vor dem praktischen Teil der Prüfung bekannt zu geben ist. In der Niederschrift werden die Ergebnisse des praktischen Teils und des Prüfungsgesprächs dokumentiert. Direkt im Anschluss an das Prüfungsgespräch setzen die beiden beteiligten Fachlehrkräfte die Note fest und teilen diese der Schülerin bzw. dem Schüler auf Wunsch unmittelbar mit.
Die Noten der schriftlichen Prüfung in den Fächern Deutsch und Mathematik werden den Schülerinnen und Schülern etwa eine Woche vor Beginn der mündlichen Prüfung in diesem Fach bekanntgegeben.
Nach Bekanntgabe der Noten können die Schülerinnen und Schüler zusätzlich in den Fächern Deutsch und Mathematik eine mündliche Prüfung wählen.
Die zusätzlich gewählten mündlichen Prüfungen sind spätestens am zweiten Unterrichtstag nach der Bekanntgabe der schriftlichen Prüfungsergebnisse gegenüber der Schulleitung zu benennen. Die Schülerinnen und Schüler werden von der Fachlehrkraft beraten.
Diese zusätzlichen mündlichen Prüfungen sollten dann empfohlen werden, wenn der Schülerin bzw. dem Schüler Chancen auf eine Verbesserung der Endnote im betreffenden Fach eingeräumt werden.
Darüber hinaus kann in den Fächern Deutsch und Mathematik nach Entscheidung der oder des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses eine mündliche Prüfung durchgeführt werden. Dies wird der Schülerin oder dem Schüler etwa eine Woche vor der mündlichen Prüfung in diesem Fach bekanntgegeben.
Die mündliche Prüfung kann als Einzel- oder Gruppenprüfung durchgeführt werden. Die Entscheidung trifft die bzw. der Vorsitzende des Prüfungsausschusses.
Der Schülerin bzw. dem Schüler wird vor Beginn der Prüfung die Möglichkeit gegeben, ein Schwerpunktthema zu benennen. Das Schwerpunktthema wird in die mündliche Prüfung des jeweiligen Faches einbezogen.
Die Schule kann der Schülerin bzw. dem Schüler vor der mündlichen Prüfung in den Fächern Deutsch und Mathematik Aufgaben schriftlich vorlegen. In diesem Fall sollte der Schülerin bzw. dem Schüler eine angemessene Vorbereitungszeit eingeräumt werden. Die Entscheidung für das Vorlegen von Aufgaben vor der mündlichen Prüfung ist für die Schule einheitlich zu treffen.
Die Aufgaben beziehen sich auf die Bildungsstandards der Klassen 7 bis 10 sowie das erforderliche Grundlagenwissen und werden von der Fachlehrkraft gestellt. Die Leiterin bzw. der Leiter des Fachausschusses kann die Aufgaben erweitern oder einschränken.
Jede Schülerin bzw. jeder Schüler wird je Fach etwa 15 Minuten geprüft.
Ab dem Prüfungsjahr 2028 ändert sich die Prüfungsverordnung wie folgt:
Neben der optionalen mündlichen Prüfung in Deutsch und Mathematik, haben die Schülerinnen und Schüler in einem Fach der Naturwissenschaften (Chemie, Biologie, Physik und zusätzlich später auch Informatik und Medienbildung) oder einem Fach der Gesellschaftswissenschaften (Geschichte, Gemeinschaftskunde, Geographie und WBS) eine mündliche Prüfung abzulegen.
Ausführlich(er)e Infos folgen zum Schuljahresbeginn 20276/2028
An der Hauptschulabschlussprüfung nehmen die Schüler_innen teil, die zu Beginn der Klassenstufe 9 auf dem G-Niveau eingestuft sind.
Deutsch (180 Minuten)
Teil A: Sach- und Gebrauchstexte
A1: Textverständnis und Rechtschreibung
A2: Argumentieren in Form einer begründeten Stellungnahme mit hinleitenden Aufgaben (in Form eines formalen Textes, z. B. Brief, E-Mail etc.).
TeilB:
A3: Literarische Texte
Lyrik oder Prosa: Aufgaben zum Textverständnis sowie zum literarischen Verstehen und Aufgaben zum Sprachgebrauch.
Die Auswahl zwischen Lyrik und Prosa ist abhängig vom Thema der Prüfung und kann auch innerhalb eines Prüfungsdurchgangs (Haupttermin, Nachtermin) wechseln.
A4: Ganzschrift
Aufgaben zum Textverständnis sowie zum literarischen Verstehen und produktive Schreibaufgabe.
Die Bearbeitung der Aufgaben in Teil A und Teil B erfolgt ausschließlich auf den Prüfungsbögen mit Ausnahme der argumentativen Schreibaufgabe in Aufgabe 2 und der produktiven Schreibaufgabe in Aufgabe 4.
Die Bearbeitung dieser beiden Aufgaben erfolgt auf separaten Papierbögen.
Die Aufgaben 1-3 sind durch eine thematische Klammer verbunden, um so den Schülerinnen und Schülern eine kontinuierliche Bearbeitung zu erleichtern.
Mathematik (135 Minuten)
Teil A: Pflichtteil
A1: Pflichtteil - Hilfsmittelfreier Teil (45 Minuten)
20 Minuten Pause
A2: Pflichtteil
Teil B: Wahlteil
Zwei von drei Aufgaben
Englisch (120 Minuten)
Teil A: Hörverstehen;
20 Minuten Pause
Teil B: textorientierte Aufgaben;
Teil C: kontextbezogene Aufgaben zu Wortschatz und grammatischen Strukturen;
Teil D: themengebundene Sprachproduktion.
Die Bearbeitung der Teile A bis D erfolgt ausschließlich auf den Prüfungsbögen.
Pflichtfremdsprache
Teil A: Monologisches Sprechen (Präsentation des Schwerpunktthemas)
Teil B: Dialogisches Sprechen (kommunikativ-situative Aufgabenformen)
Teil C: Sprachmittlung
Die Kommunikationsprüfung in Englisch (unabhängig davon, ob Einzel- oder Tandemprüfung) dauert etwa 15 Minuten je Schülerin bzw. Schüler, wobei die drei Prüfungsteile ungefähr den gleichen zeitlichen Umfang haben sollen.
Die Aufgaben zur Sprachmittlung liegen den Schülerinnen und Schülern nicht schriftlich vor. Auf Nachfrage des Prüflings können einzelne Redebeiträge, die es in die jeweils andere Sprache zu übertragen gilt, wiederholt werden.
Wahlpflichtfremdsprache
Die Kommunikationsprüfung in der Wahlpflichtfremdsprache betrifft Schülerinnen und Schüler mit dem Wahlpflichtfach Französisch, die an Realschulen den Hauptschulabschluss anstreben.
Teil A: Monologisches Sprechen (Präsentation des Schwerpunktthemas)
Teil B: Dialogisches Sprechen (kommunikativ-situative Aufgabenformen)
In der Wahlpflichtfremdsprache dauert die Kommunikationsprüfung (unabhängig davon, ob Einzel- oder Tandemprüfung) etwa 10 Minuten je Schülerin bzw. Schüler, wobei die zwei Prüfungsteile ungefähr den gleichen zeitlichen Umfang haben sollen.
Für beide Kommunikationsprüfungen gilt:
Direkt im Anschluss an die Prüfung setzen die beiden beteiligten Fachlehrkräfte die Note fest und teilen diese der Schülerin bzw. dem Schüler auf Wunsch unmittelbar mit. Die zentralen Maßstäbe für die Kommunikationsprüfung sind jeweils genau zu beachten.
Technik Alltagskultur, Ernährung, Soziales (AES)
(Französisch: Siehe "Kommunikationsprüfung")
Technik
Die praktische Prüfung im Wahlpflichtfach Technik besteht aus einem praktischen Teil und einem Prüfungsgespräch.
Der praktische Teil wird im Unterricht durchgeführt und umfasst sechs bis neun Unterrichtsstunden. Das Prüfungsgespräch wird von der Fachlehrkraft der Klasse und einer weiteren von der Schulleitung bestimmten Fachlehrkraft (Fachausschuss) abgenommen. Eine Präsentation mit Hilfe eines Leitmediums (PowerPoint, Plakat, o.Ä.) ist nicht vorgesehen.
Das Prüfungsgespräch dauert je Prüfling etwa 15 Minuten und bezieht sich im Wesentlichen auf den praktischen Teil; die Schülerinnen und Schüler werden im Prüfungsgespräch einzeln oder zu zweit geprüft. Die von den Prüflingen während des praktischen Teils erstellten Arbeitsergebnisse können den Prüflingen bis zu 20 Minuten vor dem Prüfungsgespräch zur Verfügung gestellt werden.
Die Durchführung des praktischen Teils und die Bewertung der Werkstücke obliegen der Fachlehrkraft. Jede Schülerin bzw. jeder Schüler erstellt gemäß der Aufgabenstellung ein eigenes Werkstück. Die Prüfung findet im Fachraum (Technikraum mit Computerausstattung bzw. Technikraum und PC-Raum) statt. Die Schülerinnen und Schüler dürfen alle für sie zugelassenen Werkzeuge und Maschinen verwenden. Den Schülerinnen und Schülern können Hilfsmittel wie z. B. eine Übersicht der relevanten Schaltzeichen und Anschlussschemata zur Verfügung gestellt werden. Diese dürfen keine fertigen Lösungen beinhalten. Die Aufgabenstellung muss eine Transferleistung der Schülerinnen und Schüler erfordern.
Weitere Hilfen zu Teillösungen der gestellten Aufgaben werden protokolliert und in der Bewertung entsprechend berücksichtigt.
Der praktische Teil ist in drei Phasen gegliedert:
- Planung mit Programmcode
- Fertigung
- Inbetriebnahme und Optimierung
Die Ergebnisse werden am Ende jeder Phase von der Fachlehrkraft dokumentiert.
In der Planungsphase müssen Planungsunterlagen (z.B. Fertigungsskizzen, Platinen-Layout) erstellt werden, die zur Bewertung herangezogen werden (siehe Kriterienkatalog).
Direkt im Anschluss an das Prüfungsgespräch setzen die beiden beteiligten Fachlehrkräfte die Note fest und teilen diese der Schülerin bzw. dem Schüler auf Wunsch unmittelbar mit.
Alltagskultur, Ernährung, Soziales (AES)
Die praktische Prüfung im Wahlpflichtfach Alltagskultur, Ernährung, Soziales (AES) besteht aus einem praktischen Teil und einem Prüfungsgespräch.
Der praktische Teil wird im Unterricht durchgeführt und umfasst sechs bis neun Unterrichtsstunden. Das Prüfungsgespräch wird von der Fachlehrkraft der Klasse und einer weiteren von der Schulleitung bestimmten Fachlehrkraft (Fachausschuss) abgenommen. Eine Präsentation mit Hilfe eines Leitmediums (PowerPoint, Plakat, o.Ä.) ist nicht vorgesehen.
Das Prüfungsgespräch dauert je Prüfling etwa 15 Minuten und bezieht sich im Wesentlichen auf den praktischen Teil; die Schülerinnen und Schüler werden im Prüfungsgespräch einzeln oder zu zweit geprüft.
Die von den Prüflingen während des praktischen Teils erstellten Arbeitsergebnisse können bis zu 20 Minuten vor dem Prüfungsgespräch den Prüflingen zur Verfügung gestellt werden.
Die Durchführung des praktischen Teils und die Bewertung der Ergebnisse obliegen der Fachlehrkraft. Jede Schülerin bzw. jeder Schüler muss gemäß der Aufgabenstellung eine eigenständige Leistung erbringen.
Für die Durchführung des praktischen Teils müssen die der Aufgabe entsprechenden Fachräume (Lernküche, Textilwerkstatt) sowie Endgeräte mit Internetzugang für Recherchen zur Verfügung stehen.
Die Schülerinnen und Schüler dürfen alle in den Fachräumen vorhandenen Arbeitsgeräte verwenden. Für die Dokumentation des praktischen Teils wird den Schülerinnen und Schülern das Arbeitsjournal zur Verfügung gestellt; dieses wird aufgabenbezogen vorstrukturiert.
Die Fachlehrkraft stellt den Schülerinnen und Schülern das erforderliche Material entsprechend der Aufgabenstellung zur Verfügung.
Die von den Schülerinnen und Schülern während des praktischen Teils erstellten Dokumente verbleiben in der Schule.
Kriterien für die Aufgabenstellung
Die Prüfungsaufgaben müssen sich auf die Bildungsstandards der Klassen 7 bis 9 beziehen. Dabei sind mindestens zwei inhaltsbezogene Kompetenzfelder (Klasse 7 bis 9: Ernährung, Gesundheit, Konsum, Lebensbewältigung und Lebensgestaltung) des Bildungsplans miteinander zu verknüpfen.
Für die Bewertung der Schülerleistung ist der beigefügte Kriterienkatalog zu verwenden, welcher den Prüflingen vor dem praktischen Teil der Prüfung bekannt zu geben ist. In der Niederschrift werden die Ergebnisse des praktischen Teils und des Prüfungsgesprächs dokumentiert. Direkt im Anschluss an das Prüfungsgespräch setzen die beiden beteiligten Fachlehrkräfte die Note fest und teilen diese der Schülerin bzw. dem Schüler auf Wunsch unmittelbar mit.
Die Noten der schriftlichen Prüfung in den Fächern Deutsch und Mathematik werden den Schülerinnen und Schülern etwa eine Woche vor Beginn der mündlichen Prüfung in diesem Fach bekanntgegeben.
Nach Bekanntgabe der Noten können die Schülerinnen und Schüler zusätzlich in den Fächern Deutsch und Mathematik eine mündliche Prüfung wählen.
Die zusätzlich gewählten mündlichen Prüfungen sind spätestens am zweiten Unterrichtstag nach der Bekanntgabe der schriftlichen Prüfungsergebnisse gegenüber der Schulleitung zu benennen. Die Schülerinnen und Schüler werden von der Fachlehrkraft beraten.
Diese zusätzlichen mündlichen Prüfungen sollten dann empfohlen werden, wenn der Schülerin bzw. dem Schüler Chancen auf eine Verbesserung der Endnote im betreffenden Fach eingeräumt werden.
Darüber hinaus kann in den Fächern Deutsch und Mathematik nach Entscheidung der oder des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses eine mündliche Prüfung durchgeführt werden. Dies wird der Schülerin oder dem Schüler etwa eine Woche vor der mündlichen Prüfung in diesem Fach bekanntgegeben.
Die mündliche Prüfung kann als Einzel- oder Gruppenprüfung durchgeführt werden. Die Entscheidung trifft die bzw. der Vorsitzende des Prüfungsausschusses.
Der Schülerin bzw. dem Schüler wird vor Beginn der Prüfung die Möglichkeit gegeben, ein Schwerpunktthema zu benennen. Das Schwerpunktthema wird in die mündliche Prüfung des jeweiligen Faches einbezogen.
Die Schule kann der Schülerin bzw. dem Schüler vor der mündlichen Prüfung in den Fächern Deutsch und Mathematik Aufgaben schriftlich vorlegen. In diesem Fall sollte der Schülerin bzw. dem Schüler eine angemessene Vorbereitungszeit eingeräumt werden.
Die Aufgaben beziehen sich auf die Bildungsstandards der Klassen 7 bis 9 sowie das erforderliche Grundlagenwissen und werden von der Fachlehrkraft gestellt. Die Leiterin bzw. der Leiter des Fachausschusses kann die Aufgaben erweitern oder einschränken.
Jede Schülerin bzw. jeder Schüler wird je Fach etwa 15 Minuten geprüft.
Verschiedene Institutionen bieten diverse "Prüfungsvorbereitungskurse" - z. B. für Englisch (incl. "Kommunikationsprüfung"), Deutsch und Mathematik an.
Entsprechende Angebote werden am "10er-Brett" ausgehängt
Ausführliche Präsentationen, Bewertungsraster und Handreichungen finden Sie auch auf der offiziellen Seite des Kultusministeriums.




