Elternbeirat

Mitglieder sind alle gewählten Elternvertreter (also erste und zweite) der Klassen an der Schule.

Der Elternbeirat hat mindestens einmal pro Schulhalbjahr eine Sitzung. Hier bekommen die Elternvertreter Informationen der Schule, können Wünsche und Anregungen äußern und beraten (z. B. Schulfest, themenorientierte Elternabende, ...) und der Schule unterbreiten, eine Aussprache mit der Schulleitung haben.

Außerdem werden Beschlüsse gefasst, wie in der Öffentlichkeit für die Belange der Schule einzutreten ist. Der Elternbeirat gibt sich eine Geschäftsordnung in der die Sitzungsordnung und die Elternkasse geregelt sind.

Der Elternbeirat wählt aus seiner Mitte die Vorsitzenden mit Stellvertretung, die drei Elternvertreter mit Stellvertretung in der Schulkonferenz, den/die Schriftführer/in, sowie die Vertretung im Förderverein der Realschule. Zu Begin eines Schuljahres, relativ zeitnah nach den Klassenpflegschaften, finden die Wahlen statt.

Aufgaben der Vorsitzenden des Elternbeirates:

  • Einladung und Vorsitz der Elternbeiratssitzung
  • Stellvertretung des Vorsitzenden in der Schulkonferenz (nur die/der Vorsitzende/r des Elternbeirates)
  • Eltern für die Elternarbeit zu motivieren
  • Aufklären welche Rechte und Pflichten die Elternvertreter haben und ihnen zustehen
  • Eltern bei Konflikten mit der Schule zu unterstützen
  • Erneuerung bzw. Veränderung des Elternheftes
  • Einladung der Klassenpflegschaft der neuen fünften Klassen und Durchführung der Elternbeiratswahl in diesen Klassen
  • eine angenehme Atmosphäre schaffen bei den Elternbeiratssitzungen, als Beispiel für die Klassenpflegschaften
  • die Arbeit der Elternvertreter unterstützen
  • Errichten eines E-Mail Verteilers um den Kontakt und Austausch unter den Elternbeiräten zu fördern
  • Informationen die in der Funktion als Elternbeiratsvorsitz erhalten werden an alle Mitglieder des Elternbeirates weitergeben
  • regelmäßigen Kontakt und Dialog zur Schulleitung halten
  • Kontakt zu den Schüler/innensprechern und den Verbindungslehrer/innen herstellen
  • Vertretung der Elterninteressen in der Öffentlichkeit
  • Vertretung im Gesamtelternbeirat der Schulen der Stadt Rottweil

Link zur "Elternstiftung Baden-Württemberg"

Die Klassenpflegschaft (früher Elternabend) ist das Gremium für Eltern, ihr Mitspracherecht an der Schule wahrzunehmen. Mitglieder sind alle Erziehungsberechtigten der Schüler/innen in einer Klasse und alle Lehrer/innen, die in einer Klasse unterrichten. Hier können sich Eltern und Lehrer/innen austauschen, beraten und Erfahrungen austauschen.

Durch Beschlüsse können verschieden Themen, z. B. Einrichtung einer Klassenkasse, in der Klasse geregelt werden.

Die Elternvertreter/innen, in Absprache mit dem/der Klassenlehrer/in laden zu den Klassenpflegschaftsabenden ein. Zu Beginn eines Schuljahres die Elternvertreter/innen, die ihr Amt im letzten Schuljahr innehatten.

Am Anfang des Schuljahres wählen die anwesenden Erziehungsberechtigten der Klassenpflegschaft ihre Elternvertretung. Die erste Elternvertreterin, der erste Elternvertreter ist die/der Vorsitzende, Stellvertreter/in der/die Klassenlehrer/in. Der/die zweite Elternvertreter/in hat vom Gesetz her seine/ihre Aufgabe im Elternbeirat.

Aufgaben der Elternvertretung:

  • Einladung und Vorsitz der Klassenpflegschaft (muss mindestens einmal im Schulhalbjahr zusammen kommen)
  • Ansprechpartner/in bei auftretenden Schwierigkeiten in der Klasse
  • Förderung und Durchführung von Elternbegegnungen der Klasse
  • Vertretung im Elternbeirat

Elternbeiratsvorsitzende:

Sylvia Kiefer (elternbeirat [at] realschule-rottweil [dot] de)

Stellvertreter_in:

Scheller, Michael

 

 

(*) auf Wunsch nicht veröffentlicht

Die gewählten Mitglieder des Elternbeirats:

Klasse 1. Elternvertreter/in 2. Elternvertreter/in
5a Stritt, Christine Helmel, Natalia
5b Hengstler, Jasmin Lewschow, Elvira
5c Belser, Simone Bollinger, Tanja
6a Güntert, Christian Kaiser, Sabrina
6b Scheller, Michael Haunstetter-Mössinger, Andrea
6c Reinauer, Christa Yüksel Rafet
6d Rochel, Thorsten Pfriender, Yvette
7a Irion, Jochen Dresel, Sandra
7b Anastasou, Marina Casey, Janet
7c Knappe, Alexander Eisenhut, Nicole
7d Androt, Petra Gecimili, Fatmagül
8a Regitz, Miriam Krissler, Luisa
8b Wenger, Sandra Benner, Martin
8c Rosenberger, Simone Altun, Ikbal
8d Heimburger, Petra  Keßler-Roick, Mandy
9a Julian Hetzel, Lydia *
9b Jäger, Marion Hertlein, Sarah
9c Hercigonja, Krunoslav Schittenhelm, Valerie
9d Leopold, Isabelle Strelow, Claudia
10a * Saraev, Elena
10b Fleck, Axel Lenz, Nicole
10c Kiefer, Syliva Brendel, Kathrina
10d Fribus, Alexander Gellert, Maria

Gemäß §47 (9) des Schulgesetzes sind (neben den jeweils drei Vertretern der Lehrer- bzw. Schülerschaft) drei gewählte Elternvertreter für die Schulkonferenz zu wählen. Für jedes gewählte Mitglied wird ein Ersatzmitglied gewählt.

Der Elternbeiratsvorsitzende gehört automatisch diesem Gremium als stellvertretender Vorsitzender an.

Für das laufende Schuljahr sind die gewählten Vertreter: