Ganztages­betreuung

Seit dem Schuljahr 2007/2008 bietet die Realschule Rottweil für die Schüler_innen ein Ganztagesangebot in der offenen Form an, das seit 1. Februar 2017 für die Schüler_innen aller Klassenstufen geöffnet ist.

Das Ganztagesangebot ist - auf freiwilliger Basis, stundenweise nach dem Bedarf der Eltern - an bis zu vier Tagen in der Woche (Mo – Do) jeweils im Zeitraum von 7.50 bis 15.30 Uhr möglich.

 

Mitarbeiter_innen in der GTB

Für die Betreuung stehen uns städtische Angestellte zur Verfügung:

Frau Bauermeister (im Bild rechts) leitet die Ganztagesbetreuung. Sie wird von Frau Schlecht und Herrn Bindl tatkräftig unterstützt.

Sie erreichen die Mitarbeiter_innen über den Schulmanager bzw. per E-Mail über gtb [at] realschule-rottweil [dot] de

Das Angebot

Das Angebot ist gebührenpflichtig und erfordert eine für mindestens ein Schulhalbjahr verbindliche Anmeldung.

Informationen zu den Gebühren finden Sie auf der Homepage der Stadt Rottweil.

Schulische Angebote

Schulische Hausaufgabenbetreuung (kostenfrei)

Hausaufgabenhilfe insb. in Deutsch, Mathematik und Englisch

"Arbeiten in Ruhe" (=selbstorganisiertes Lernen)

Freizeit

Arbeitsgemeinschaften - auch unter Einbeziehung außerschulischer Partner. (Die AG-Angebote sind für alle Schülerinnen und Schüler offen - Kinder in der Ganztagesbetreuung werden bei der Vergabe der Plätze jedoch bevorzugt!)

Freies Spiel (Tischkicker, Brettspiele, Ballspiele etc. im Freien, ...)

Lesen

Bastelaktionen

u. v. m.

Sonderaktionen

Lesenacht

Spielplatzbesuch

Bastelaktionen (Weihnachten, Ostern, ...)

Freibadbesuch

Grillfest

Wasserturm

u. v. m.

Organisation

Seit Beginn des Schuljahres 2026/2027 wird die gesamte "Ganztageslogistik" zentral über die Homepage der Stadt Rottweil abgewickelt; Informationen und der Link zum "Anmeldeportal" der Stadt Rottweil finden Sie unter

Bei etwaigen Rückfragen dürfen Sie sich vertrauensvoll an unsere Erzieher_innen in der GTB oder das Schulsekretariat wenden.

Aufsicht/Haftung

Die Betreuungskräfte sind für die angemeldeten Kinder während der Öffnungszeiten verantwortlich und haben alle Maßnahmen zu ergreifen, damit den Kindern kein Schaden entsteht. Kinder, die wegen Krankheit o. ä. nicht an der Betreuung teilnehmen können, sind durch den Erziehungsberechtigten telefonisch zu entschuldigen.

  • Hinweis: Sobald Sie die Schule informieren, dass Ihr Kind erkrankt ist (Benachrichtigung über unser Sekretariat), wird die Betreuung intern über das Fernbleiben Ihres Kindes von der Betreuung unterrichtet!

Die Verantwortung der Betreuungskräfte erstreckt sich auf den Zeitraum vom Betreten bis zum Verlassen der Betreuungsgruppe durch das Kind; bei Spielangeboten im Freien und bei Ausflügen erweitert sich die Verantwortung auf die Dauer des jeweiligen Angebotes. Bei schuldhaftem Verstoß eines Kindes gegen Anweisungen der Betreuungskräfte sind diese von ihrer Verantwortung entbunden.

Die Kinder sind (...) durch die gesetzliche Schülerunfallversicherung versichert. Unfälle, die eine ärztliche Behandlung nach sich ziehen sind den BetreuerInnen sofort zu melden.

Die Kinder werden nach dem Ende der festgelegten Betreuungszeiten vom Betreuungspersonal an der Türe des Betreuungsraumes entlassen; eine weitere Aufsichtspflicht des Betreuungspersonals besteht in diesen Fällen nicht.

Die Personensorgeberechtigten erklären sich damit einverstanden, dass ein/e SchülerIn auf eigenen Wunsch vorzeitig die Betreuung verlassen oder unter besonderen Voraussetzungen nach Hause geschickt werden kann, sofern im Einzelfall eine Zustimmung der Personensorgeberechtigten dazu vorliegt. In beiden Fällen unterliegt der/die SchülerIn keiner Aufsicht mehr.