Unsere Hausordnung

Hausordnung

Die Schule ist eine Gemeinschaft von Menschen in verschiedenen Altersstufen, mit verschiede­nen Aufgaben und Erwartungen. Damit diese Gemeinschaft funktioniert und wir uns an unserer Schule wohlfühlen, begegnen wir uns mit gegenseitiger Achtung, Rücksichtnahme und Toleranz. Das bedeutet, wir bemühen uns um eine Sprache, die den anderen nicht in seiner Ehre verletzt und vermeiden Androhung und Ausführung von Gewalt. Ob es ein Haus mit fröhli­chen Menschen ist, oder ob Missmut und Streitereien den Ablauf bestimmen, hängt allein von uns ab. Dazu gehören auch höfliches Verhalten und ein pfleglicher Umgang mit den Sachgegenständen. Bei Verstößen gegen diese Hausordnung hat nach Möglichkeit das Prinzip der Wiedergutmachung und Aussöhnung Vorrang vor dem Prinzip der Strafe. Jeder, ganz gleich ob Schüler_innen, Eltern oder Lehrkräfte, übernimmt an seinem Platz Verantwortung für das Gelingen des Schullebens.

1. Zutritt zum Schulbereich

Zutritt zum Schulbereich haben die Schüler_innen der Realschule, deren Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte und ausdrück­lich Befugte.

2. Öffnung und Schließung des Schulhauses, Aufenthaltsberechtigung

Das Schulhaus wird an Unterrichtstagen nach Eintreffen der ersten Schüler_innen, die auf die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel angewiesen sind, vom Hausmeister geöffnet; dies ist in der Regel ge­gen 7.20 Uhr der Fall. Nach Ende der regulären Unterrichtszeit (im Anschluss an die 10. Stunde) wird das Haus durch den Hausmeister geschlossen.

Zwischen 13.00 Uhr und 13.45 Uhr ist das Gebäude nur für die in der Ganztagesbetreuung angemeldeten Schüler_innen offen.

3. Große Pausen

Alle Schüler_innen verlassen das Klassenzimmer.

Schüler_innen, die vom Unterricht aus Sport, Technik oder der Küche kommen, dürfen das Schulhaus erst am Ende der Pause betreten. Über wetterbedingte Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.

4. Verhalten auf dem Schulgelände

Zum Pausengelände gehören die Pausenhöfe einschließlich der Wege um das Schulgebäude (ausgenommen des überdachten Fahrradabstellbereiches).

Der Wechsel zwischen den Sportstätten sowie Technikraum/Küche und der Realschule während den großen Pausen berechtigt nicht zum Aufenthalt im Stadtpark und der Mensa.

Das Befahren des Schulgeländes mit Fahrzeugen aller Art, das gilt auch für Inliner, Skateboards und Roller, ist untersagt. Das Werfen von Gegenständen (auch Schneebällen) ist nicht erlaubt.

5. Verhalten im Klassenzimmer

Alle Schüler_innen sind für Ordnung und Sauberkeit selbst verantwortlich.

Am Unterrichtsende wird aufgestuhlt und die Fenster werden geschlossen. Alle achten auf den sparsamen Gebrauch von Energie und Wertstoffen und entsorgen ihren Müll.

Ist fünf Minuten nach Stundenbeginn noch keine Lehrkraft im Unterrichtsraum, fragt der/die Klassensprecher_in im Sekretariat nach.

6. Sonstiges

Grundsätzlich ist jede_r für angerichtete Schäden verantwortlich.

Geld- und Wertsachen gehören nicht in Kleidungsstücke, die an der Garderobe hängen.

Suchtmittel, wie zum Beispiel Nikotin und Alkohol, sind bei allen schulischen Veranstaltungen verbo­ten.

Das Kaugummikauen während des Unterrichts ist untersagt.

Angemessene Kleidung wird als Zeichen gegenseitigen Respekts erwartet.

Aus brandschutztechnischen und hygienischen Gründen gehören Jacken und Mützen an die Garderobe.

Gefährliche und den Unterricht störende Ge­genstände sind auf dem Schulgelände nicht gestattet.

 

Mobile Kommunikationsgeräte müssen auf dem Schulgelände, im Schulgebäude und auf dem Weg von und zur Außenstelle in den "Flugmodus" versetzt werden und dürfen nur nach vorheriger Erlaubnis durch die unterrichtende Lehrkraft aktiviert werden. Sie sind ansonsten nicht sichtbar aufzubewahren.

Der Besitz und die Verbreitung gewaltverherrlichender und sittenwidriger Inhalte, Bild-, Video- und Tonaufnahmen sowie Cyber-Mobbing sind verboten.

Kopfhörer sind im Schulgebäude generell abzunehmen; für unterrichtliche Zwecke kann die Benutzung durch die unterrichtende Lehrkraft freigegeben werden.

Bei Verstoß wird das Gerät von der Lehrkraft eingezogen; nach Unterrichtsende kann es im Sekretariat während der üblichen Öffnungszeiten abgeholt wer­den. Im Wiederholungsfall können Maßnahmen nach § 90 SchG zur Anwendung gebracht werden.

Offensichtliche Rechtsverstöße werden zur Anzeige gebracht.

Inkrafttreten

Verabschiedet von der Schulkonferenz am 10.01.2022

geänderte Passage "Mobile Kommunikationsgeräte" verabschiedet von der Schulkonferenz am 14.12.2023 (gültig ab 01.02.2024)


 

Generell gilt:

Ein Verstoß gegen das "Jugendschutzgesetz" wird selbstverständlich nach §90 Schulgesetz geahndet.

 

Nach Vorgabe durch die Schulleitung ist der "Hofdienst" zu absolvieren!

Das Schulgelände

Abgrenzung des Schulgeländes

Zum Pausengelände gehören:

  • die Pausenhöfe
  • die Wege um das Schulgebäude

Der überdachte Fahrradabstellbereich gehört nicht zum Pausengelände!

 

Der Wechsel zwischen den Sportstätten sowie Technikraum/Küche und der Realschule während den großen Pausen berechtigt nicht zum Aufenthalt im Stadtpark und der Mensa.

Das Befahren des Schulgeländes mit Fahrzeugen aller Art, das gilt auch für Inliner, Skateboards und Roller, ist untersagt.

 

Hinweis an die Schüler_innen

Am Ende der großen Pause haben die Schüler nach dem ersten Gong unverzüglich das Schulgebäude zu betreten.
Müssen die Schüler_innen das Hauptgebäude verlassen, (Sportunterricht oder Technik/Küche), ist der direkte Weg durch den Park zu nehmen.

Findet Sportunterricht nach der großen Pause statt, so bleiben die Schüler_innen zunächst auf dem Schulgelände, bevor sie sich mit dem Läuten zügig zur Sporthalle begeben.

Endet der Sportunterricht zur großen Pause, so begeben sich die Schüler_innen nach dem Verlassen der Sporthalle direkt auf das Schulgelände.

Geländeplan der Realschule Rottweil

Smartphones / Handys & Schule

Ergänzung zur Hausordnung: "Mobile Kommunikationsgeräte"

Damit nicht unbeabsichtigt oder unbefugt Nachrichten oder Bild- bzw. Tondateien aufgenommen und verbreitet werden, die den Auftrag der Schule oder Rechte Dritter gefährden (sowie ein konzentriertes und störungsarmes Lernen möglich ist), müssen mobile Kommunikationsgeräte (Handys/Smartphones, Tablets ...) in den "Flugmodus" versetzt werden und dürfen nur nach vorheriger Erlaubnis durch die unterrichtende Lehrkraft aktiviert werden. Sie sind ansonsten nicht sichtbar aufzubewahren.

Bei Verstoß gegen die vorgenannten Regelungen wird das Gerät von der Lehrkraft eingezogen; nach Unterrichtsende kann es im Sekretariat während der üblichen Öffnungszeiten abgeholt werden.

Im Wiederholungsfall können Maßnahmen nach § 90 SchG zur Anwendung gebracht werden.

Offensichtliche Rechtsverstöße werden zur Anzeige gebracht. 

Tragen von Kopfbedeckungen im Gebäude

Die Tradition auch unserer gesellschaftlichen Benimmregeln sieht vor, dass Männer wie Knaben ihre Mützen in geschlossenen Räumen sowie im Gespräch abzunehmen haben. Dies ist eine Geste der Höflichkeit, Achtung und Wertschätzung. ...

zitiert nach http://www.dieser.de/Knigge_Online/knigge_online.html 

 

Dazu noch ein Presseartikel (SchwaBo, 24.05.2007): 

Stuttgart. Wer vor Gericht seine Mütze nicht abnimmt, kann mit einem Ordnungsgeld belegt werden. Zwar verletzte das Tragen einer Kappe oder Mütze ebenso wie das Erscheinen in kurzen Hosen oder knappen T-Shirts nicht grundsätzlich die Würde des Gerichtes, teilte das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) gestern mit. Allerdings stelle eine »provokative Weigerung des Angeklagten, seine Schildmütze ohne nachvollziehbare Begründung abzunehmen, einen erheblichen Angriff auf die Würde des Gerichts« dar, der mit einem Ordnungsgeld geahndet werden könne, hieß es weiter (AZ.: 1 Ws 126-127/07).


Organisatorisches

Aufsichtszeiten

Die Schule gewährleistet ihre Aufsichtspflicht im Rahmen folgender Richtlinien:

Vor Unterrichtsbeginn:
Das Schulgebäude wird für den Vormittagsunterricht ab 7.20 Uhr geöffnet. Schüler_innen, die nicht unmittelbar zur ersten Stunde Unterricht haben, dürfen erst 10 Minuten vor Beginn ihrer Unterrichtsstunde das Schulgelände betreten. Zum Nachmittagsunterricht wird das Schulgebäude wieder ab 13.45 Uhr geöffnet (siehe "Mittagspause").

Mittagspause:
In der Zeit von 13.00 bis 13.45 Uhr ist das Gebäude abgeschlossen. Die Schüler_innen haben das Schulgelände zu verlassen.
Ausnahme: Angemeldete Kinder in der Ganztagesbetreuung dürfen an/in der Schule bleiben

Nach Unterrichtsende:
Unmittelbar nach dem Unterricht haben die Schüler_innendas Schulgelände zu verlassen. Um 13.00 Uhr wird das Gebäude abgeschlossen (siehe "Mittagspause").
Ca. 15 Minuten nach Abschluss der 10. Stunde (ca. 17.30 Uhr) wird das Gebäude abgeschlossen.

Unterrichtszeiten
Uhrzeit Stunde
07:50 - 08:35 Uhr
08:35 - 09:20 Uhr
1./2.
09:20 - 09:35 Uhr große Pause (Bäcker)
09:35 - 10:20 Uhr
10:20 - 11:05 Uhr
3./4.
11:05 - 11:20 Uhr große Pause
11:20 - 12:05 Uhr
12:05 - 12:50 Uhr
5./6.
12:50 - 14:00 Uhr Mittagspause
(Gebäude abgeschlossen)
14:00 - 14:45 Uhr
14:45 - 15:30 Uhr
7./8.
15:30 - 15:40 Uhr große Pause
15:40 - 16:25 Uhr
16:25 - 17:10 Uhr
9./10.

Hinweis an die Schüler
Am Ende der großen Pause haben die Schüler nach dem ersten Gong unverzüglich das Schulgebäude zu betreten.
Müssen die Schüler das Hauptgebäude verlassen, (Sportunterricht oder Technik/Küche), ist der direkte Weg durch den Park zu nehmen.

Hinweise zur Mittagspause

Aus Gründen der Aufsicht ist das Schulgebäude in der Zeit von 13.00 bis 13.45 Uhr geschlossen.

Die Schüler_innen aller Klassenstufen haben das Gebäude zu verlassen.

    Ausnahme: Kinder in der Ganztagesbetreuung

Maßnahmenkatalog "Vermeidung von Unterrichtsausfall"

Zielsetzung:

  • Für alle am Schulleben Beteiligten verlässliche Unterrichtszeiten laut Stunden- und Vertretungsplan.
  • Kurzfristige Unterrichtsausfälle - mit Schwerpunkt auf die Klassenstufen fünf bis sieben (GTB) - vermeiden.
  • Möglichst kein kurzfristiger Ausfall an einem Tag (Verlässlichkeit der Angaben des Vortags). Ausnahme: Obere Klassenstufen im Notfall.
  • Fortbildungsmanagement so, dass trotzdem verlässlich qualifizierter Unterricht stattfindet.

 

Umsetzung:

  • Einsatz von KV-Stunden im Rahmen der vom Staatlichen Schulamt zugewiesenen Ressourcen
  • Sorgfältige Jahresplanung der außerunterrichtlichen Veranstaltungen
  • Genehmigung von Fortbildungsmaßnahmen auch unter Berücksichtigung anderer Aktivitäten der Schule
  • Konferenzen grundsätzlich außerhalb der Unterrichtszeit
  • Pädagogische Tage nur in Ausnahmefällen, nach den Vorgaben der Schulverwaltung
  • Bei vorhersehbarem Ausfall (außerunterrichtliche Veranstaltungen, Fortbildungsmaßnahmen, ...) Stunden aus dem Ergänzungsbereich (soweit vorhanden) einsetzen
  • Krankheitsausfälle, die über einen längeren Zeitraum absehbar sind, werden durch konsequente Vertretungsplanung, ggf. unter Einsatz der KV- oder Ergänzungsstunden, aufgefangen, damit eine gleichbleibende Unterrichtsqualität gewährleistet werden kann
  • Mitversorgung durch Parallellehrkräfte (wo sinnvoll)
  • Eigenständiges Lernen/Arbeiten (insb. in der Oberstufe, gelegentliche Aufsicht)
  • Zusammenlegung kleinerer Gruppen (soweit möglich und rechtlich zulässig)
"Nachschreibefreitag"

In der GLK vom 21.10.2014 hat das Kollegium der Realschule - nach Zustimmung der Schulkonferenz - den Freitagnachmittag als „Nachschreibetag“ eingeführt!

Schüler_innen, die an einer Klassenarbeit (entschuldigt!) nicht teilnehmen konnten, haben hier die zentrale Gelegenheit, die Klassenarbeit(en) nachzuschreiben.

Es steht jedoch den Kollegen frei, für sich andere Lösungen in Anspruch zu nehmen (z. B. Deutsch-Aufsatz, „Listening-Aufgaben“ Englisch, Deutsch-Diktat). Es ist jedoch auf vernünftige „Rahmenbedingungen“ beim Nachschreiben zu achten!

Zum Ablauf:

  • Es sind jeweils zwei Lehrkräfte zur Aufsicht an den entsprechenden Freitagen eingeteilt
  • In Klassenarbeiten entschuldigt fehlende Schüler_innen werden in einer zentralen Liste erfasst. Die zuständigen Fachlehrkräfte informieren das Kind, an welchem Freitag es eine Arbeit nachzuschreiben hat. Hierbei wird eine angemessene "Nachlernfrist" eingeräumt, so dass sich das Kind auch auf diesen Nachtermin vorbereiten kann.
  • Die Kinder melden sich dann am entsprechenden Freitag um 14.00 Uhr (i.d.R. im Zimmer 221).
Schließfachanlage

Die Realschule Rottweil nutzt, wie in der Elternbeiratssitzung am 26. März 2009 beschlossen, ein Leasing-System der Firma AstraDirekt: Schließfächer finden sich sowohl im Hauptgebäude (Flur UG) als auch im Neubau (1. OG, 2. OG).

Die vollständige Abwicklung der Vermietung läuft deshalb ausschließlich über unseren Partner;  Die gesamte Abwicklung kann Online (hierzu einfach auf das Firmenlogo oben klicken) erfolgen.

 

  1. Die Schließfachanlage wird ab dem Schuljahr 2009/2010 ausschließlich über AstraDirekt betreut.
  2. Eine Onlineanmeldung wird von der Firma bevorzugt.
  3. die Schule selbst hat mit der Schließfachanlage nichts mehr zu tun.

 

Alle notwendigen Informationen (Vertragsbedingungen, Kosten, ...) sind jederzeit auf der Website des Leasing-Partners abrufbar. Hierzu einfach auf das Firmenlogo klicken!


Schulwegplan

Ein sicherer Schulweg ist gemeinsames Anliegen von Schule, Stadt, Polizei, Eltern und Schülerinnen.

Info-Flyer "Sicherer Schulweg"

Unser Schulwegplan entstand in Zusammenarbeit mit den verschiedenen Verkehrsexperten (Verkehrsdirektion, Schulträger, ...) sowie nach gründlicher Befragung von Eltern und Schüler_innen im Schuljahr 2012/2013. Er wird ständig fortgeschrieben.

Ziel ist es, einen sicheren Schulweg auszuwählen. Die verschiedenen Zuwegungen (Radfahrer, Fußgänger) sowie mögliche Gefahrenquellen sind ausgewiesen - beachten Sie hierzu auch die Kommentare unten auf dieser Seite!

In diesem Zusammenhang ist auch das jährlich für die Klassenstufe 5 stattfindende "Bustraining" - in Theorie & Praxis - einzuordnen.

Der Schulwegplan ksnn (A4-Format) hier heruntergeladen werden.

Allgemeine Hinweise

Der Plan zeigt die möglichen Anfahrtswege mit dem Fahrrad bzw. die Fußwege aus den Stadtgebieten zur Realschule.

  • Das Radwegenetz weist Lücken auf.
  • Der Schulweg sollte unbedingt zusammen von Eltern und Kindern eingeübt und Gefahrenstellen extra besprochen werden.
  • In der Klassenstufe 5 gibt es in jeder Klasse einen gemeinsamen "Aktionstag" mit der Polizei!
  • Im Bereich der Realschule entsteht durch „Elterntaxis“, die trotz Halteverbot Kinder an der Heerstraße ausladen, eine Gefährdung der Radwegbenutzer.
  • Pkws, die das Schulgelände befahren, gefährden Fußgänger und Radfahrer im Bereich der Schule.
  • Der Fußgängerüberweg „Zebra“ in der Heerstraße wird häufig von Pkws „überfahren“, obwohl Kinder sichtlich warten.
  • Radfahrer dürfen Fußgängerüberwege nur zu Fuß benutzen.
   Von Hausen kommend

Schüler aus Hausen können über weite Strecken einen Radweg nutzen, dieser beginnt jedoch erst am Ortsausgang von Hausen.
Zuvor müssen die Schüler auf der Hauptstraße links abbiegen. Die Stelle ist übersichtlich, wegen der hohen Geschwindigkeit der ortsauswärtsfahrenden Fahrzeuge aber nicht ungefährlich.
Innerorts verlaufen leider keinerlei Radwege. Die nächste große Kreuzung  Hausener Straße/Heerstraße ist durch eine Ampel gut zu überqueren.
Im Bereich der Beruflichen Gymnasien sind Einmündungen quer zum Fahrradweg. Diese sind gut einsehbar.
Im Bereich des Busbahnhofs sind sehr viele Schüler zu Fuß auf dem gemeinsamen Rad/Fußweg unterwegs. Hier sollte umsichtig gefahren werden.

   Von Bühlingen kommend

Am Ortsausgang von Bühlingen (im Bereich der Turnhalle) beginnt ein separierter Radweg. Außer einer Engstelle im Brückenbereich ist dieser gut zu befahren.
Der Radweg führt bis zum Stadion/Aquasol. Im Sommer ist im Bereich des Freibades evtl. nachmittags mit einem hohen Verkehrsaufkommen zu rechnen. Hier vorsichtig fahren.
Vom Aquasol gelangt man auf wenig belebten Straßen bis zur Heerstraße. Diese kann zu Fuß an einem „Zebra“ überquert werden. Unbedingt warten, bis alle Autos stehen! Dann gelangt man auf dem Radweg bis zur Schule.

   Von Göllsdorf bzw. der Altstadt kommend

Hier gibt es keinen ordentlichen Radweg.
Erst im Verlauf der unteren Heerstraße beginnt ein die Fahrbahn begleitender Radweg. Nach dem Kreisverkehr Stadion-/Heerstraße wird dieser als kombinierter Rad-/Fußweg fortgeführt. Der Radweg führt an drei Straßeneinmündungen über die Fahrbahn. Mangels Sichtverhältnisse werden diese „Fahrradfurten“ besonders zu den Stoßzeiten durch PKWs und Busse blockiert. Hier ist erhöhte Vorsicht geboten.
Bergab ist die Heerstraße bis zum Kreisverkehr auf der Fahrbahn zu befahren.

   Aus Richtung Hegneberg kommend

Entlang der Oberndorfer Straße führt ein separierter Radweg, der jedoch einige Einmündungen quert.
Ab dem Nägelesgraben muss man auf der Straße weiterfahren.
Im Bereich des Kapuziners ist eine sehr unübersichtliche Stelle, an der links abgebogen wird. Hier gut aufpassen!
Die Marxstraße wird an einer Ampel überquert. Hier folgt ein separierter Radweg, der bis zur Schule führt.
Durch Parkverkehr und „Elterntaxis“ im Bereich der Konrad-Witz-Schule ist hier zu erhöhter Aufmerksamkeit zu raten.

   Aus der Au bzw. der Kernstadt kommend

Es gibt hier keinen durchgängigen Radweg.
Man kann jedoch die Hauptkreuzung am Friedrichsplatz meiden und gelangt dann über relativ ruhige Gassen in den Bereich der Hochbrücke.
Hier absteigen und die Fußgängerampel nutzend erreicht man den Stadtgraben und die Ampel bei der Marxstraße. Dort beginnt dann ein Radweg.
Hinweise oben beachten!

   Von Zimmern o.R. kommend

Am Ortsausgang von Zimmern beginnt die „alte“ Heerstraße. Diese führt weiter als Radweg bis zur Kreuzung Hausener Straße/Heerstraße. Diese kann gefahrlos an der Ampel überquert werden.
Dann siehe „aus Hausen kommend“.

Presse: Elterntaxi Haltestelle - Parkplatz Zentrum

Rottweil, 12.09.2017 - Sicherer Schulweg für alle:

Gesamtelternbeirat (im Bild: GEB-Vorsitzende Gabi Hils), Polizei (Christoph Stellner, Verkehrsexperte Polizei TUT) und Stadt (Bernd Pfaff, FBL Abt. 2) bauen auf Kooperation der Eltern.

Der Gesamtelternbeirat der Rottweiler Schulen, die Stadtverwaltung und die Polizei fordern Eltern dazu auf, zur Entlastung der Bismarck- und der Lorenz-Bock-Straße, ihre Kinder nicht bis direkt vor die Schulen zu fahren, sondern auf dem Parkplatz Zentrum (vormals: "Groß’sche Wiese") abzusetzen. Damit sollen vor allem die jungen Schüler vor unübersichtlichen Verkehrssituationen geschützt werden.

Bernd Pfaff hat durchaus Verständnis für Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto zu Schule fahren. "Es liegt nahe, dass Eltern ihre Kinder am liebsten bis vor das Klassenzimmer fahren wollen", sagt der Leiter des für Verkehrs zuständigen Bereiches im Rottweiler Rathaus. Dadurch seien aber zu Stoßzeiten morgens und mittags meist die Gehwege widerrechtlich zugeparkt. Einmündungen oder Kurvenbereich würden unübersichtlich, und die Straßen vor den Schulen quellen vor parkenden Fahrzeugen über. Betroffen seien vor allem die Gymnasien in der Bismarckstraße, die Konrad-Witz-Schule und die Realschule. "Durch dieses Verhalten der Eltern und das vermeintlich sichere Anfahren der Kinder entstehen erst hausgemachte Verkehrsgefährdungen", erklärt Pfaff.

Schulleitungen, Elternbeiratsvorsitzende der betroffenen Schulen und Stadt suchten nach einer Lösung, die Verkehrssituation zu entschärfen und plädieren für die Körnerstraße oder den Parkplatz Zentrum als Elterntaxi-Haltestelle.

"Vor allem der Parkplatz Zentrum ist um diese Uhrzeit weitgehend leer, die Schüler können ungefährdet und in Ruhe aus den Autos aussteigen. Anschließend überqueren sie sicher die Kaiserstraße auf dem Fußgängerüberweg und erreichen nach wenigen Metern auf den Gehwegen ihre jeweilige Schule", erläutert Gabi Hils den Gedanken.

Eine gute Idee, findet auch Christoph Steilner. "Der Parkplatz Zentrum dient als Bring- oder auch Holzone; eine wesentlich sicherere Alternative als  etwa zur ersten Schulstunde direkt in die Bismarckstraße zu fahren". Zudem könne auf der Groß’schen Wiese mit dem Wagen einfach eine Schleife gedreht werden, ohne dass man umständlich einparken und rangieren müsse, hebt Steilner hervor. 

Nun bauen alle Beteiligten auf die Vernunft und Kooperation der Eltern und Schüler.

 

Bericht: SchwaBo und Stadt Rottweil